Datenschutz: Influencer, Youtuber & Co

Datenschutz und Influencer – was du als Streamer oder Youtuber beachten solltest.

Influencer-Marketing ist heutzutage ein fester Bestandteil der Werbelandschaft geworden. Streamer und Youtuber haben eine große Reichweite und sind somit für Unternehmen und Werbetreibende sehr attraktiv.

Doch wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus, wenn es um diese Art der Werbung geht und was müssen Streamer und Youtuber beachten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten?

Im Folgenden gehen wir auf diese Fragen näher ein.

Pflichten gem. Art. 13
Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden muss. Wenn Streamer und Youtuber also personenbezogene Daten im Rahmen von Donations, Abos oder Kanalmitgliedschaften verarbeiten, müssen sie die betroffenen Personen darüber informieren. Hierbei geht es insbesondere darum, wer die Daten erhebt, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und wie lange die Daten gespeichert werden.

Einwilligung bei Minderjährigen
Wenn Streamer und Youtuber Aufnahmen machen und diese veröffentlichen, in denen Minderjährige zu sehen sind, ist es besonders wichtig, auf die Wirksamkeit der Einwilligung zu achten. Im Zweifel muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Es ist hierbei jedoch auch wichtig, dass die Aufnahmen, in denen um Einwilligung gebeten wird, eine vorherige Einwilligung voraussetzen. Denn der Verantwortliche – hier also die Streamer und Youtuber – müssen vor der Verarbeitung die Regelungen zur Rechtsgrundlage vorweisen können.

Fazit
Streamern und Youtubern ist es oftmals nicht bewusst, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auch personenbezogene Daten verarbeiten. Hierbei kann es sich beispielsweise um Daten im Zusammenhang mit Donations, Abos oder Kanalmitgliedschaften handeln. Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, sollten sie sich daher mit den Pflichten gemäß Art. 13 der DSGVO vertraut machen und die betroffenen Personen entsprechend informieren. Wenn Minderjährige in den Aufnahmen zu sehen sind, ist es wichtig, auf eine wirksame Einwilligung zu achten und im Zweifel die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Durch die Beachtung des Datenschutzes können Streamer und Youtuber dazu beitragen, das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in ihre Arbeit zu stärken.