

Hinweisgeberschutz-Leistung
(Interne Meldestelle)
Als externer Anbieter zur Übernahme der Bearbeitung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Meldung durch Hinweisgeber insbesondere mit Blick auf §§ 12 bis 18 HinSchG.
Das Hinweisgeberschutz kann als weiter Verwandter des Datenschutzes gesehen werden. Denn auch hier werden zum Teil gleiche Schutzrechte gesichert. Wir als Ferris Datenschutz Consulting bieten deshalb an, Sie auch hier bestmöglich zu unterstützen. Wir kennen meist die internen Prozesse und können hier gezielt ansetzten um so auch im Voraus mögliche Fehler zu vermeiden.
Gerade als Hinweisgeberschutz-Beauftragte werden wir ggf. Missstände feststellen, welche wir sodann auch als Datenschutzbeauftragte in der täglich Arbeit berücksichtigen können. Zudem bieten wir auch an, nur einen internen Meldekanal über abgesicherte Systeme bereitzuhalten.

€280 mtl.*
- Bearbeitung von allen Verfahren im Sinne der Aufgaben als interne Meldestelle gem. § 13 HinSchG
- je weiteres Verfahren nach Kontingent 80 EUR/Verfahren
- Bereitstellung interne Meldekanäle inkl.
- Vertragslaufzeit bei Erstbestellung 2 Jahre, danach Verlängerung um je 2 Jahre.
- zzgl. Auslage für Reisekosten
*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %)
€490 mtl.*
- Bearbeitung von allen Verfahren im Sinne der Aufgaben als interne Meldestelle gem. § 13 HinSchG
- je weiteres Verfahren nach Kontingent 80 EUR/Verfahren
- Bereitstellung interne Meldekanäle inkl.
- Vertragslaufzeit bei Erstbestellung 2 Jahre, danach Verlängerung um je 2 Jahre.
- zzgl. Auslage für Reisekosten
*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %)
€770 mtl.*
- Bearbeitung von allen Verfahren im Sinne der Aufgaben als interne Meldestelle gem. § 13 HinSchG
- je weiteres Verfahren nach Kontingent 80 EUR/Verfahren
- Bereitstellung interne Meldekanäle inkl.
- Vertragslaufzeit bei Erstbestellung 2 Jahre, danach Verlängerung um je 2 Jahre.
- zzgl. Auslage für Reisekosten
*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %)
Übernahme der Tätigkeit als interne Meldestelle
- Übernahme der Aufgaben als interne Meldestelle im Sinne von §§ 12 und 13 HinSchG
- Einrichtung, Bereithaltung und Verwaltung eines internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG
- Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches gem. §§ 2 HinSchG nach Eingang von Meldungen
- Führen der Verfahren gem. § 17 HinSchG
- Ergreifen von Folgemaßnahmen gem. § 18 HinSchG
- Sensibilisierungen durch regelmäßige Schulungen und Beratung von Fachabteilungen
Meldekanäle
(Bereitstellung Managementsystem und Meldekanal)
Soweit Sie sich dafür entschieden haben, die interne Meldestelle durch eigene Mitarbeiter zu stellen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Hinweisgeberschutz-Leistungen die Möglichkeit die Meldekanäle bei uns zu betreiben.
Sie erhalten einen Zugang zu einem auf das Hinweisgeberschutzgesetz angepasste Management-System. dadurch auch die Möglichkeit die gesetzlichen Pflichten zur Bereitstellung eines Meldekanals. Diese läuft unter Ihrer Domain und wird mit ihrem Logo veröffentlicht.

€49 mtl.**
- Einrichtung und Bereitstellung von internen Meldekanälen für interne Meldestellen.
- Meldekanäle werden auf das Design der Organisation eingerichtet.
- inkl. Wartung und Pflege der Plattform
*Es erfolgt keine Verwaltung und Bearbeitung von Meldungen durch Hinweisgeber
**zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %)