Hinweisgeberschutz-Leistung

Interne Meldestelle

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Als externer Anbieter zur Übernahme der Bearbeitung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Meldung durch Hinweisgeber insbesondere mit Blick auf §§ 12 bis 18 HinSchG.

Das Hinweisgeberschutz kann als weiter Verwandter des Datenschutzes gesehen werden. Denn auch hier werden zum Teil gleiche Schutzrechte gesichert. Wir als Ferris Datenschutz Consulting bieten deshalb an, Sie auch hier bestmöglich zu unterstützen. Wir kennen meist die internen Prozesse und können hier gezielt ansetzten um so auch im Voraus mögliche Fehler zu vermeiden.

Gerade als Hinweisgeberschutz-Beauftragte werden wir ggf. Missstände feststellen, welche wir sodann auch als Datenschutzbeauftragte in der täglich Arbeit berücksichtigen können. Zudem bieten wir auch an, nur einen internen Meldekanal über abgesicherte Systeme bereitzuhalten.

Leistungsumfang

Einrichtung, Bereitstellung und Pflege eines internen Meldekanals (Plattform)
  • Übernahme der Aufgaben als interne Meldestelle im Sinne von §§ 12 und 13 HinSchG
  • Einrichtung und Bereithaltung eines internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG für organisationseigene, interne Meldestellen
  • Bereitstellung der Meldekanäle auf das Design der Organisation
  • Wartung und Pflege der Plattform
  • Individuelle Anpassungen von Formularen für die interne Meldestelle
Übernahme der Tätigkeit als interne Meldestelle
  • Übernahme der Aufgaben als interne Meldestelle im Sinne von §§ 12 und 13 HinSchG
  • Einrichtung, Bereithaltung und Verwaltung eines internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG
  • Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches gem. §§ 2 HinSchG nach Eingang von Meldungen
  • Führen der Verfahren gem. § 17 HinSchG
  • Ergreifen von Folgemaßnahmen gem. § 18 HinSchG
  • Sensibilisierungen durch regelmäßige Schulungen und Beratung von Fachabteilungen

Meldekanäle

(Bereitstellung Managementsystem und Meldekanal)

Leistungsumfang

Als externer Anbieter können wir Ihnen einen internen Meldekanal über abgesicherte Systeme bereitstellen, sodass Ihre interne Meldestelle die Pflichten gem. §§ 13, 16 HinSchG erfüllen.

  • Einrichtung und Bereitstellung Ihres internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG 
  • Bereitstellung des Meldekanals mit Design Ihrer Organisation
  • Wartung und Pflege der Plattform
  • Individuelle Anpassungen der Formulare für die interne Meldestelle